06
Mai
2020
Änderungen im Insolvenzrecht bis 30.09.2020 wegen der Corona-Pandemie
Im Bereich des Insolvenzrechtes wurden die Insolvenzantragspflicht und die Zahlungsverbote bis zum 30.09.2020 ausgesetzt. Die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht soll dann nicht greifen, wenn die Insolvenz nicht auf den Auswirkungen der Corona-Pandemie beruht oder wenn keine Aussichten darauf bestehen, eine eingetretene Zahlungsunfähigkeit zu beseitigen.
Auf diese Weise erhalten die Unternehmen Gelegenheit, die Insolvenz insbesondere unter Inanspruchnahme der bereitzustellenden staatlichen Hilfen, gegebenenfalls aber auch im Zuge von Sanierungs- oder Finanzierungsvereinbarungen abzuwenden.
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